AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Designleistungen
Caro Graphics / Carolin Horbank
Stand: 16.06.2026
Version: 1.0
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen von Caro Graphics / Carolin Horbank, nachfolgend „Designerin“ genannt, gegenüber ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
1.2 Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Brand Design, Corporate Design, Logoentwicklung, visuelle Markenidentität, Designstrategie, Gestaltung von Print- und Digitalmedien, Designberatung, Datenaufbereitung, Produktionsbegleitung sowie damit verbundene kreative, strategische und organisatorische Leistungen.
1.3 Diese AGB richten sich vorrangig an Unternehmerinnen und Unternehmer, juristische Personen, Vereine, Organisationen und öffentliche Auftraggeber. Für Verträge mit Verbraucherinnen oder Verbrauchern können ergänzende oder abweichende gesetzliche Regelungen gelten, insbesondere zum Widerrufsrecht.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Designerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Designerin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.5 Individuelle Vereinbarungen im Projektvertrag, Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen einzelvertraglichen Vereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
2.1 Grundlage der Zusammenarbeit ist das jeweilige Angebot, der Projektvertrag, die Auftragsbestätigung oder eine sonstige individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot oder den Projektvertrag in Textform bestätigt, digital unterzeichnet oder die vereinbarte Anzahlung leistet, sofern ihm die Vertragsunterlagen einschließlich dieser AGB vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden.
2.3 Angebote der Designerin sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage gültig. Danach ist die Designerin nicht mehr an das Angebot gebunden.
2.4 Offensichtliche Irrtümer, Schreibfehler, Rechenfehler oder Kalkulationsfehler in Angeboten, Projektverträgen, Präsentationen oder Rechnungen dürfen von der Designerin berichtigt werden. Die Designerin informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich.
2.5 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform. Als Textform gelten insbesondere E-Mail, digitale Signatur, Kundenportal oder ein vergleichbares schriftlich dokumentiertes Verfahren.
3. Leistungsumfang und Projektgegenstand
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung. Maßgeblich sind die dort vereinbarten Leistungen, Deliverables, Formate, Termine, Nutzungsrechte und Vergütungen.
3.2 Die Designerin schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Nicht vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags, auch wenn sie für die spätere Nutzung der Arbeitsergebnisse sinnvoll oder wünschenswert sein können.
3.3 Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, insbesondere:
- Naming und Claim-Entwicklung,
- rechtliche Marken-, Register- oder Kollisionsprüfung,
- Markenanmeldung,
- rechtliche Prüfung von Logos, Namen, Claims, Texten, Nachhaltigkeitsaussagen, Gesundheitsangaben oder sonstigen Werbeaussagen,
- Texterstellung,
- Übersetzungen,
- Fotografie,
- Webdesign und Webentwicklung,
- Social-Media-Betreuung,
- Packaging-Entwicklung über ausdrücklich vereinbarte Anwendungen hinaus,
- Motion Design,
- laufende Beratung nach Projektabschluss,
- offene Arbeitsdateien,
- Dritt-, Font-, Stock-, Druck-, Produktions- oder Lizenzkosten.
3.4 Eine gestalterische, strategische oder marktbezogene Umfeldrecherche kann Bestandteil des Projekts sein, sofern sie vereinbart wurde. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung der Schutzfähigkeit, Eintragungsfähigkeit oder kollisionsfreien Nutzbarkeit von Marken, Namen, Logos, Claims oder Designs.
3.5 Die Designerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragnehmer, Freelancer, Dienstleister, Druckereien, Fotografen, Texter, Entwickler oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Auswahl und Koordination verbleibt bei der Designerin, soweit die Beauftragung durch die Designerin erfolgt.
4. Projektablauf, Termine und Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Projektablauf, Zeitplan, Projektfenster und Termine ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.
4.3 Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Hauptansprechperson. Feedback, Änderungswünsche und Freigaben sind intern abzustimmen und gesammelt über diese Person zu übermitteln.
4.4 Verzögert sich das Projekt durch fehlende, verspätete, unvollständige oder widersprüchliche Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich Termine und Fristen entsprechend. Die Designerin ist in diesem Fall nicht mehr an ursprünglich geplante Zeitfenster gebunden, wenn diese aufgrund der Verzögerung nicht mehr realistisch eingehalten werden können.
4.5 Reagiert der Auftraggeber länger als 10 Werktage ohne vorherige Absprache nicht auf Rückfragen, Feedbackanforderungen oder Freigabeanfragen, darf die Designerin den Zeitplan neu bewerten und laufende Arbeiten unterbrechen.
4.6 Bleibt eine erforderliche Mitwirkung länger als 20 Werktage aus, darf die Designerin das Projekt pausieren. Die Wiederaufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit der Designerin.
4.7 Bei einer Projektpause von mehr als 30 Kalendertagen kann die Designerin den für die Wiederaufnahme erforderlichen Reaktivierungsaufwand mit dem vereinbarten Stundensatz abrechnen. Sofern im Projektvertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestpauschale für die Reaktivierung 350,00 € netto.
4.8 Bleibt der Auftraggeber länger als 60 Kalendertage ohne angemessene Rückmeldung oder Mitwirkung, darf die Designerin den bis dahin erbrachten Leistungsstand abrechnen und den Vertrag aus wichtigem Grund beenden oder das Projekt nach billigem Ermessen schließen. Nutzungsrechte an nicht vollständig bezahlten oder nicht final abgenommenen Arbeitsergebnissen werden in diesem Fall nicht eingeräumt.
5. Feedback, Korrekturen und Zusatzleistungen
5.1 Feedback erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, in einem gemeinsamen Gespräch, per Kundenportal, per E-Mail oder in einem abgestimmten Kommentarformat. Einzelne, verstreute oder widersprüchliche Rückmeldungen gelten erst dann als verbindliches Feedback, wenn sie durch die entscheidungsbefugte Ansprechperson des Auftraggebers zusammengeführt wurden.
5.2 Im vereinbarten Honorar enthalten sind notwendige Anpassungen innerhalb des vereinbarten Briefings, der freigegebenen strategischen Grundlage und der gewählten Designrichtung.
5.3 Nicht mehr als enthaltene Korrektur, sondern als Zusatzleistung gelten insbesondere:
- nachträgliche Änderungen des Briefings,
- Änderung der Positionierung, Zielgruppe, Tonalität oder strategischen Grundlage,
- Entwicklung neuer oder zusätzlicher Designrichtungen,
- parallele Weiterentwicklung mehrerer Designrouten, sofern nicht vereinbart,
- zusätzliche Anwendungen, Formate, Vorlagen oder Exportvarianten,
- Änderungen nach bereits erfolgter Freigabe oder Abnahme,
- zusätzliche Präsentationen, Stakeholder-Termine oder Abstimmungsrunden,
- Produktions- oder Druckanpassungen aufgrund nachträglich geänderter Anforderungen,
- Arbeiten aufgrund fehlerhafter, verspäteter oder unvollständiger Kundendaten.
5.4 Zusatzleistungen werden vor Ausführung transparent benannt und nach Freigabe durch den Auftraggeber abgerechnet. Sofern kein anderer Satz vereinbart ist, gilt ein Stundensatz von 120,00 € netto.
5.5 Die Designerin ist berechtigt, die Bearbeitung von Zusatzleistungen von einer vorherigen Freigabe, einer Abschlagszahlung oder einer Anpassung des Zeitplans abhängig zu machen.
6. Präsentationen, Entwürfe und Designrichtungen
6.1 Anzahl und Art der Präsentationen, Designrichtungen, Schulterblicke, Feedbackgespräche und Abschlusspräsentationen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung.
6.2 Werden mehrere Designrichtungen präsentiert, dient dies der Auswahl einer weiterzuentwickelnden Richtung. Eine parallele Weiterentwicklung mehrerer Richtungen ist nur Bestandteil des Projekts, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.3 Präsentationen, Moodboards, strategische Herleitungen, Entwürfe, Skizzen, Zwischenstände und nicht ausgewählte Designrouten dienen der Entscheidungsfindung. Sie dürfen ohne ausdrückliche Freigabe durch die Designerin nicht genutzt, veröffentlicht, weitergegeben, bearbeitet oder umgesetzt werden.
6.4 Die Designerin darf Präsentationen, Zwischenstände und Dokumentationen nach eigenem Ermessen strukturieren und gestalten, sofern der vereinbarte Leistungszweck erfüllt wird.
7. Abnahme und Freigabe
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vertragsgemäß erbrachte Leistungen abzunehmen. Die Abnahme kann ausdrücklich in Textform, über das Kundenportal, durch Freigabe im Gespräch mit anschließender Dokumentation oder durch Nutzung der Arbeitsergebnisse erfolgen.
7.2 Teilabnahmen können insbesondere nach Strategiephase, Auswahl einer Designrichtung, finaler Designfreigabe, Druckfreigabe oder Datenübergabe erfolgen.
7.3 Die Designerin kann den Auftraggeber zur Abnahme auffordern und hierfür eine angemessene Frist setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
7.4 Eine Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Abweichungen, subjektiven Nichtgefallens nach Freigabe, geänderter Geschmackspräferenzen, späterer interner Meinungsänderungen oder strategischer Neuausrichtungen verweigert werden.
7.5 Mit Freigabe von Druckdaten, Produktionsdaten, finalen Layouts oder finalen Exporten bestätigt der Auftraggeber deren sachliche, inhaltliche und rechtliche Prüfung. Nach Freigabe entstehende Produktions-, Druck- oder Veröffentlichungskosten trägt der Auftraggeber.
8. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung
8.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.2 Drittkosten, Fremdleistungen, Lizenzen, Produktionskosten, Druckkosten, Versandkosten, Reisekosten, Stockmaterial, Fontlizenzen oder sonstige externe Kosten sind nur dann im Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
8.4 Der Projektstart kann von der Zahlung der vereinbarten Anzahlung abhängig gemacht werden. Die finale Übergabe von Arbeitsergebnissen und die Einräumung von Nutzungsrechten können von der vollständigen Zahlung aller fälligen Rechnungen abhängig gemacht werden.
8.5 Bei Zahlungsverzug ist die Designerin berechtigt, laufende Leistungen zurückzuhalten, Projekttermine zu verschieben, Nutzungsrechte zurückzuhalten und gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
8.6 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8.7 Die Designerin ist berechtigt, Rechnungen in gesetzlich zulässiger Form elektronisch zu stellen, insbesondere als PDF, ZUGFeRD- oder XRechnung, soweit dies gesetzlich erforderlich oder vereinbart ist.
9. Nutzungsrechte
9.1 Alle urheberrechtlichen und sonstigen Rechte an Entwürfen, Konzepten, Gestaltungen, Präsentationen, Texten, Layouts, Illustrationen, Grafiken, Strategien, Arbeitsergebnissen und Dateien verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei der Designerin, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
9.2 Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte nur an den final abgenommenen und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen, und nur in dem Umfang, der im Projektvertrag, Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
9.3 Sofern individuell nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber an final abgenommenen und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Kommunikations- und Markenzwecke des Auftraggebers.
9.4 Ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte, Rechte zur Unterlizenzierung, Konzernnutzung, Franchise-Nutzung, Nutzung für verbundene Unternehmen, Merchandise, Weiterverkauf, App- oder Software-Nutzung, KI-Training oder Nutzung in nicht vereinbarten Medien werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9.5 Nicht ausgewählte Entwürfe, verworfene Designrichtungen, Skizzen, Zwischenstände, Präsentationen, strategische Herleitungen, Moodboards und offene Arbeitsdateien bleiben Eigentum bzw. Rechtebestand der Designerin. An ihnen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
9.6 Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur zulässig, wenn die Designerin sie ausdrücklich in Textform erlaubt. Eine solche vorläufige Nutzungserlaubnis kann widerrufen werden, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät.
9.7 Der Auftraggeber darf finale Arbeitsergebnisse im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte anwenden. Wesentliche Veränderungen, Entstellungen, KI-basierte Umgestaltungen, Weiterentwicklungen zu einer neuen Markenidentität oder Bearbeitungen durch Dritte sind nur zulässig, soweit dies vereinbart wurde oder die Designerin in Textform zugestimmt hat.
9.8 Die Designerin ist berechtigt, bei geeigneten Veröffentlichungen als Urheberin bzw. Designerin genannt zu werden, sofern dies branchenüblich, zumutbar und mit der Nutzung vereinbar ist. Eine dauerhafte Urheberbenennung im alltäglichen Logoeinsatz wird nicht geschuldet, sofern nicht anders vereinbart.
10. Offene Dateien, Datenübergabe und Archivierung
10.1 Die Designerin schuldet nur die im Projektvertrag vereinbarten finalen Exportdateien. Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, bearbeitbare Layoutdateien, Quelldateien, Ebenenstrukturen, Skizzen, interne Dokumentationen, Promptverläufe, Recherchematerialien oder nicht ausgewählte Entwürfe sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
10.2 Zu offenen Arbeitsdateien zählen insbesondere Dateien aus Adobe Illustrator, Adobe InDesign, Adobe Photoshop, Figma, Canva, Procreate, After Effects oder vergleichbaren Programmen, soweit sie nicht ausdrücklich als Deliverable vereinbart wurden.
10.3 Die Herausgabe offener Dateien kann gesondert vereinbart und vergütet werden. Die Designerin ist berechtigt, vor Herausgabe offener Dateien nicht übertragbare Bestandteile, interne Strukturen, nicht lizenzierte Drittmaterialien, Präsentationsinhalte oder geschützte Arbeitsbestandteile zu entfernen.
10.4 Die Designerin ist nicht verpflichtet, Projektdateien dauerhaft zu archivieren. Soweit nicht anders vereinbart, bewahrt sie finale Projektdateien für 12 Monate nach Projektabschluss auf. Eine Wiederbeschaffung, Rekonstruktion oder erneute Datenaufbereitung nach Projektabschluss kann als Zusatzleistung berechnet werden.
11. Drittmaterialien, Fonts, Stock, Mockups und Produktion
11.1 Werden Schriften, Stockbilder, Illustrationen, Mockups, Icons, Templates, Plugins, Software, Druckereien, Fotografen, Texter, Webentwickler oder sonstige Drittleistungen benötigt, werden diese vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt, sofern hierfür zusätzliche Kosten entstehen.
11.2 Die Auswahl und Empfehlung geeigneter Schriften, Bilder, Materialien oder Dienstleister kann Bestandteil der Designleistung sein. Der Erwerb, die Prüfung und die dauerhafte Einhaltung erforderlicher Lizenzen durch den Auftraggeber sind nur dann Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11.3 Fontlizenzen, Webfontlizenzen, App-Lizenzen, Serverlizenzen, Stocklizenzen, Produktionslizenzen und sonstige Nutzungsrechte Dritter sind nicht automatisch im Honorar enthalten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die für seine konkrete Nutzung erforderlichen Lizenzen zu erwerben und einzuhalten, sofern die Designerin dies nicht ausdrücklich übernommen hat.
11.4 Kleinere Präsentations- und Mockupkosten bis insgesamt 50,00 € netto können im Honorar enthalten sein, sofern sie ausschließlich der Präsentation und Abstimmung dienen. Darüber hinausgehende Drittkosten werden vorab abgestimmt und separat berechnet.
11.5 Druck-, Produktions-, Versand-, Material- und Fremdkosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
11.6 Beauftragt die Designerin im Namen oder auf Rechnung des Auftraggebers externe Dienstleister, gelten ergänzend deren Geschäftsbedingungen, Lizenzbedingungen und Produktionsvorgaben. Die Designerin haftet nicht für Fehler externer Dienstleister, sofern sie diese sorgfältig ausgewählt und angemessen koordiniert hat.
12. Kundenseitig gelieferte Inhalte
12.1 Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm gelieferten Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Daten, Aussagen, Produktinformationen, Personenfotos, Markenbestandteile und sonstigen Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
12.2 Der Auftraggeber ist für sachliche, rechtliche und fachliche Richtigkeit der von ihm gelieferten Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Impressumsangaben, Pflichtinformationen, Produktangaben, gesundheitsbezogene Aussagen, Nachhaltigkeitsaussagen, religiöse Aussagen, medizinische Aussagen, werbliche Aussagen, Bildrechte und Persönlichkeitsrechte.
12.3 Der Auftraggeber stellt die Designerin von Ansprüchen Dritter frei, die aus der rechtswidrigen oder fehlerhaften Bereitstellung kundenseitiger Inhalte entstehen, soweit die Designerin die Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.
13. KI-gestützte Arbeitsprozesse
13.1 Die Designerin darf KI-gestützte Werkzeuge unterstützend im internen Strategie-, Recherche-, Kreativ- und Gestaltungsprozess einsetzen, insbesondere für Recherche, Ideenskizzen, Moodboards, Textstruktur, visuelle Exploration, Bildtests, Präsentationsvorbereitung oder Prozessdokumentation.
13.2 Sensible, vertrauliche oder personenbezogene Kundendaten werden nicht ohne vorherige Freigabe des Auftraggebers in externe KI-Systeme eingegeben. Wo möglich, werden Daten anonymisiert, abstrahiert oder reduziert verwendet.
13.3 KI-unterstützt entwickelte visuelle oder textliche Bestandteile können Teil finaler Arbeitsergebnisse werden, sofern sie gestalterisch geprüft, für das Projekt geeignet und im Rahmen der finalen Designlösung freigegeben wurden.
13.4 Die Designerin übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-unterstützt entwickelte Bestandteile als Marke, Design, Werk oder sonstiges Schutzrecht eintragungsfähig oder exklusiv schutzfähig sind. Eine rechtliche Prüfung bleibt Sache des Auftraggebers bzw. entsprechend qualifizierter Rechtsberatung.
13.5 Der Auftraggeber darf finale Arbeitsergebnisse nicht ohne Zustimmung der Designerin mithilfe von KI wesentlich verändern, verfremden, zu einer neuen Markenidentität weiterentwickeln oder als Grundlage für KI-Training einsetzen, soweit dies nicht vom eingeräumten Nutzungsrecht umfasst ist.
13.6 Die Designerin dokumentiert KI-Nutzung im Rahmen ihrer internen Prozesse angemessen. Ein Anspruch auf Herausgabe vollständiger Promptverläufe, Tool-Logs oder interner KI-Dokumentation besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
14. Vertraulichkeit
14.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des Projekts zu verwenden.
14.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere nicht veröffentlichte Geschäftszahlen, Strategien, Konzepte, Launch-Termine, Produktinformationen, interne Unterlagen, Zugangsdaten, Kundendaten und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.
14.3 Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
14.4 Die Designerin darf vertrauliche Informationen an eingesetzte Unterauftragnehmer weitergeben, soweit dies zur Projektdurchführung erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder vergleichbaren beruflichen Geheimhaltungs- bzw. Vertraulichkeitspflichten unterliegen.
15. Portfolio, Referenzen und Eigenwerbung
15.1 Die Designerin darf finale Arbeitsergebnisse nach öffentlichem Launch des Projekts als Referenz in Portfolio, Website, Social Media, Präsentationen, Angeboten, Vorträgen, Case Studies und Award-Einreichungen zeigen, sofern keine ausdrücklich abweichende Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen wurde.
15.2 Vor öffentlichem Launch darf die Designerin Prozessabschnitte, Mood-Ausschnitte, Arbeitsweisen oder neutrale Einblicke nur anonymisiert und ohne Offenlegung vertraulicher Informationen zeigen.
15.3 Der Auftraggeber kann einer Referenznutzung aus berechtigtem Interesse widersprechen, insbesondere bei vertraulichen Projekten, noch nicht veröffentlichten Marken, internen Produkten oder rechtlich sensiblen Themen. Ein solcher Widerspruch ist vor Projektbeginn oder spätestens vor Launch in Textform mitzuteilen.
16. Datenschutz
16.1 Die Designerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung, Abrechnung und Dokumentation der Zusammenarbeit erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
16.2 Soweit die Designerin im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und der Auftraggeber datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
16.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, der Designerin nur solche personenbezogenen Daten bereitzustellen, die für das Projekt erforderlich sind und rechtmäßig verarbeitet werden dürfen.
16.4 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Designerin.
17. Gewährleistung und Mängel
17.1 Die Designerin erbringt ihre Leistungen mit fachlicher Sorgfalt und nach Maßgabe des vereinbarten Briefings, Projektziels und Leistungsumfangs.
17.2 Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn ein ausdrücklich vereinbartes Deliverable fehlt, ein vereinbartes Dateiformat nicht geliefert wurde, ein Arbeitsergebnis erheblich von der freigegebenen Designrichtung abweicht oder technische Fehler vorliegen, die die vereinbarte Nutzung wesentlich beeinträchtigen.
17.3 Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:
- subjektivem Nichtgefallen nach Freigabe,
- späterer Änderung von Geschmack, Zielgruppe, Positionierung oder Strategie,
- abweichender Farbdarstellung durch Bildschirme, Druckprofile, Materialien, Papiere, Druckereien oder Produktionsverfahren,
- Fehlern, die auf fehlerhaften, verspäteten oder unvollständigen Kundendaten beruhen,
- fehlender markenrechtlicher Schutzfähigkeit, sofern keine rechtliche Prüfung beauftragt wurde,
- fehlerhafter Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe durch den Auftraggeber oder Dritte.
17.4 Der Auftraggeber hat gelieferte Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen in Textform konkret zu rügen. Die Mängelrüge muss nachvollziehbar beschreiben, worin die Abweichung von der vereinbarten Leistung besteht.
17.5 Bei berechtigten Mängeln hat die Designerin zunächst das Recht zur Nachbesserung. Der Auftraggeber räumt der Designerin hierfür eine angemessene Frist und Gelegenheit ein.
18. Druck, Produktion und Veröffentlichung
18.1 Druckdaten, Produktionsdaten und Veröffentlichungsdateien werden nur für die ausdrücklich vereinbarten Zwecke, Formate und Spezifikationen erstellt.
18.2 Vor Druck, Produktion oder Veröffentlichung ist der Auftraggeber zur finalen Prüfung und Freigabe verpflichtet. Dies umfasst insbesondere Texte, Zahlen, Preise, rechtliche Pflichtangaben, Bildrechte, Barcodes, Schnittmarken, Farben, Formate und inhaltliche Richtigkeit.
18.3 Nach Freigabe durch den Auftraggeber haftet die Designerin nicht für Fehler, die bei sorgfältiger Prüfung durch den Auftraggeber erkennbar gewesen wären, sofern die Designerin diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
18.4 Farb-, Material- und Produktionsabweichungen sind insbesondere bei unterschiedlichen Bildschirmen, Druckverfahren, Papieren, Materialien, Veredelungen und Produktionsdienstleistern möglich und stellen keinen Mangel dar, sofern sie innerhalb branchenüblicher Toleranzen liegen.
19. Haftung
19.1 Die Designerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommenen Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
19.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Designerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
19.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, ausgebliebene Reichweite, ausgebliebenen wirtschaftlichen Erfolg, Reputationsschäden, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit die Designerin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
19.4 Die Designerin übernimmt keine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg, Umsatzsteigerung, Reichweite, Marktakzeptanz, Conversion, Presseberichterstattung, Markenanmeldung, Schutzfähigkeit oder rechtliche Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
19.5 Die Haftung für Inhalte, Materialien, Vorgaben oder Entscheidungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit die Designerin diese nicht zu vertreten hat.
20. Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
20.1 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Designerin, insbesondere Krankheit, Unfall, technische Ausfälle, Ausfall externer Dienstleister, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle, Streik, Naturereignisse, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
20.2 Die Designerin informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn absehbar ist, dass solche Ereignisse die Leistungserbringung wesentlich beeinträchtigen.
20.3 Dauert ein Leistungshindernis länger als 60 Kalendertage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen anzupassen oder zu beenden. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Fremdkosten sind zu vergüten.
21. Projektabbruch und Kündigung
21.1 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten erheblich verletzt und die Pflichtverletzung trotz angemessener Fristsetzung nicht abstellt.
21.2 Kündigt oder beendet der Auftraggeber das Projekt vor vollständiger Fertigstellung, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten und nicht anderweitig nutzbaren Projektzeiten sowie bereits entstandene oder verbindlich beauftragte Fremdkosten zu vergüten.
21.3 Anzahlungen werden mit bereits erbrachten Leistungen, reservierten Projektzeiten, Reaktivierungsaufwand und Fremdkosten verrechnet. Ein Anspruch auf vollständige Rückzahlung einer Anzahlung besteht nur, soweit noch keine Leistungen erbracht, keine Projektzeiten reserviert und keine Fremdkosten ausgelöst wurden.
21.4 Bei Projektabbruch erhält der Auftraggeber keine Nutzungsrechte an nicht final abgenommenen oder nicht vollständig bezahlten Entwürfen, Zwischenständen oder Arbeitsergebnissen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Designerin. Die Designerin bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
22.3 Erfüllungsort ist, soweit zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, der Sitz der Designerin.
22.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
22.5 Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Übersetzungen dienen nur dem besseren Verständnis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

