Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs-, Dienstleistungs- und Liefergeschäfte der Firma CaroGraphics, nachfolgend auch Firma genannt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers und/oder Käufers haben nur Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zu ihrem Ausschluß bedarf es ansonsten keines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits.

Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.


Angebote

Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend.

Bei Kalkulations- und Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.


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Vertragsabschluß

Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt nur bei schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Firma, andernfalls mit der Annahme der Lieferung/Leistung durch den Käufer rechtswirksam zustande.

Bei Stornierung des Auftrages erheben wir Stornierungsgebühren von 10% des Auftragswertes, mindestens jedoch EUR 30,-.


Preise, Versand, Gefahrenübergang

Preisangaben verstehen sich grundsätzlich rein netto zzgl. Verpackung, Transport, Frachtversicherung sowie der am Auslieferungstag jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern dazu keine anderslautenden Angaben gemacht sind.

An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferung/Leistung sind wir 2 Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin, oder wenn der Auftraggeber zu dem im § 24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört, liefern wir zu unserem am Tage des Gefahrenüberganges geltenden Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers.

Der Versand (einschl. etwaiger Rücksendungen) erfolgt - außer bei schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Er erfolgt ab (an) Schweriner Straße 50, 01067 Dresden oder der Adresse unseres Erfüllungsgehilfen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Auftraggeber über. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten vorgenommen.

Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu erfolgen. Bei unfreien Rücksendungen können wir die Annahme verweigern. Rücksendungen, die nicht direkt vom Auftraggeber aufgegeben wurden, werden von uns nicht angenommen. Berechtigte Rücksendungen werden dem Auftraggeber frei Haus zurückgesandt (innerhalb von Deutschland).


Lieferzeit, Mitwirkungspflicht

Von uns angegebenen Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unsere Firma verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem Auftraggeber gemeldet ist.

Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Auftraggeber das Recht, uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 6 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, daß wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Sollten wir auf behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferfirmen an der termingerechten Lieferung/Leistung gehindert sein, verlängert sich die Frist um die Dauer dieser Störung.

Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung/Leistung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der Auftraggeber einen Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Dem Auftraggeber steht im Fall einer Teillieferung/-leistung das Recht zu, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.

Sind zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit im Zusammenwirken von zu liefernden Systemen mit vorhandenen Systemen Anpassungen erforderlich, wird der Auftraggeber uns oder den von uns beauftragten Dritten die zur Anpassung erforderlichen Systeme frei Haus und versichert zur Verfügung stellen, soweit dies von ihm vertretbar ist. Andernfalls verpflichtet er sich, die Mehrkosten, die durch eine Anpassung in seinem Haus entstehen, zu tragen.


Gewährleistung

Berechtigte Mängel an einer gelieferten Sache werden von uns innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 24 Monaten mit Einschränkungen ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben.

Handelt es sich um eine gebrauchte Sache oder ist der Kunde nicht Verbraucher, gilt eine Einschränkung der Gewährleistung auf 12 Monate.

Die Gewährleistung geschieht durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm die gesetzliche Wahlmöglichkeit zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.

Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ermöglicht ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.


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Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängel zählen auch das Fehlen von Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind bei uns innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns innerhalb von vier Wochen nach dem Erkennen durch den Anwender gerügt werden.

Für Rügen ist die Schriftform zwingend. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen bzw. Garantieansprüchen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit den Rechnungen bei Geltendmachung vorzulegen.

Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

Schadensersatzansprüche - insbesondere auch für Mängelfolgeschäden - können uns nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden auf einer nachweislich vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits beruht.


Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung/Ausführung der Leistung ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.

Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware/Leistung bzw. ab eventuell vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt.

Unsere Forderungen werden - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Auftraggeber mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Auftraggeber die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde.

Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten.

Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat.

Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.

Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder seiner wirtschaftliche Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche vom Auftraggeber zu verlangen.

Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatz nicht zu.


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Haftung

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.


Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware/Leistung bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen/Leistungen handelt. Der Auftraggeber darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Dinge nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen.

Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.

Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Auftraggeber ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Dritten die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.

Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Auftraggeber uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie die uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß §33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden - soweit zulässig - keine Anwendung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile unser Firmensitz in Dresden. Das gilt auch für sich aus Wechsel und Schecks ergebende Verpflichtungen.


Version vom 28.02.2018